Kleinkläranlagen - geschlossene Gruben
In Warendorf sind ca. 90 % der Grundstücke an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Die restlichen Grundstücke liegen im Außenbereich, wo ein Kanalanschluss wegen der langen Leitungsführung unwirtschaftlich ist. Auf diesen Grundstücken müssen von den Eigentümern eigene Abwasserbehandlungsanlagen, die sogenannten Kleinkläranlagen, errichtet und betrieben werden.
Geschlossene Gruben werden grundsätzlich nicht zugelassen. Nur in Ausnahmefällen werden - zeitlich befristet - geschlossene Gruben toleriert. Ein Ausnahmefall kann sein, wenn die alte Kleinkläranlage so marode ist, dass der Weiterbetrieb ein Gewässer gefährden könnte. Dann kann bis zum Bau der neuen Kleinkläranlage eine geschlossene Grube betrieben werden.
In einer geschlossenen Grube wird jeder Tropfen des eingeleiteten Wassers aufgefangen. Daher sind diese Gruben recht schnell voll und müssen häufig entsorgt werden. Dies führt zu einer hohen Gebührenbelastung des Grundstückseigentümers. Daher liegt es auch im Interesse eines jeden Grundstückseigentümers, eine Kleinkläranlage zu betreiben, um die hohen Entsorgungskosten zu vermeiden.
Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung und -behandlung dient der Reinhaltung unserer Gewässer. Saubere Gewässer sind Lebensgrundlage für den Menschen, für Tier und Pflanzen. Darüber hinaus ist eine intakte Umwelt die Grundlage für eine sichere Trinkwassergewinnung. Aus diesem Grund müssen die Kleinkläranlagen bestimmte Standards erfüllen. Nach einer mechanischen Vorreinigung durch die Absetzung von Fäkalschlamm muss das Abwasser in einer biologischen Nachreinigung soweit gereinigt werden, dass bei Einleitung in ein Gewässer oder in den Untergrund die Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe nicht überschritten werden.
Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen
Der Betreiber einer Abwasserbehandlungsanlage ist verpflichtet, Zustand und Funktion zu kontrollieren. Nur eine einwandfrei arbeitende Anlage erbringt eine ausreichende Reinigungsleistung. Bei technischen Anlagen ist in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegt, in welchem Umfang und welchen Intervallen die Anlage zu warten ist.
Pflanzenkläranlagen und Abwasserteiche sind mindestens einmal jährlich zu warten. Die Wartung ist durch einen Fachkundigen durchzuführen, dabei sind sämtliche Anlagenteile auf Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren. Aus dem Ablauf der biologischen Nachreinigung (Kontrollschacht) ist eine Abwasserprobe zu entnehmen und auf den Parameter CSB (= Chemischer Sauerstoffbedarf) zu untersuchen.
Das Ergebnis einer Wartung ist in einem Protokoll zu dokumentieren. Eine Ausfertigung des Wartungsprotokolls, mit Angabe des ermittelten Ablaufwertes, ist der Unteren Wasserbehörde unaufgefordert zu übersenden.
Mechanische Vorbehandlung (Vorreinigung)
Die Wahl des geeigneten Reinigungsverfahrens hängt stark von den örtlichen Verhältnissen ab. Bei der Auswahl steht Ihnen der Kreis Warendorf als Untere Wasserbehörde gern beratend zur Verfügung.
Grundsätzlich besteht die Kleinkläranlage aus einer mechanischen Vorbehandlung (Mehrkammergrube) und einer biologischen Nachreinigungsstufe.
In einer Mehrkammergrube setzen sich die Feststoffe ab. Das erforderliche Speichervolumen ergibt sich aus der bauaufsichtlichen Zulassung der Kläranlage oder der gewählten biologischen Nachbehandlung:
- bei Pflanzenkläranlagen ist ein Grubenvolumen von 1,5 m³ je Einwohner erforderlich; die Mindestgröße der Mehrkammergrube beträgt 6 m³;
- bei Abwasserteichen ist ein Grubenvolumen von 0,5 m³ je Einwohner erforderlich; die Mindestgröße der Grube soll 3 m³ betragen.
Der Schlamm aus Mehrkammergruben ist regelmäßig zu entnehmen. Die Stadt Warendorf ist klärschlammbeseitigungspflichtig und regelt die Abfuhr über ihre Entwässerungssatzung.
In der DIN 4261 Teil 1 aus 2002 ist eine bedarfsgerechte Schlammabfuhr vorgesehen. Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Abfuhr ist die regelmäßige Wartung der Anlage, einschließlich einer Schlammspiegelmessung.
Biologische Nachreinigung
Die biologischen Nachreinigungsstufen werden unterschieden in technische Nachreinigungsstufen und naturnahe Nach-reinigungsstufen.
Zu den technischen Nachreinigungsstufen mit bauaufsichtlicher Zulassung zählen SBR-, Festbett-, Wirbel-Schwebebett-, Tropfkörper- und Belebungsanlage und die Membranfiltration.
Viele System können in bestehende Mehrkammergruben ohne größere Tiefbauarbeiten eingebaut werden.
Die SBR-Anlage ist eine Belebungsanlage. Das in der Vorklärung von Feststoffen befreite Abwasser wird in zeitlich definierten Zyklen der Belebung zugeführt. Mikroorganismen im Belebtschlamm bauen unter Zufuhr von Luft die Abwasserinhaltsstoffe ab. In einer Absetzphase, in der nicht mehr belüftet wird, setzt sich der Schlamm am Boden ab. An der Oberfläche bildet sich eine Klarwasserzone, die abgepumpt wird. Überschussschlamm aus der Belebung wird in die Vorklärung zurückgefördert.
Das Festbett wird bei einer handelsüblichen Dreikammergrube in die zweite Kammer eingebaut. Das Festbett besteht in der Regel aus gelochten Kunststoffröhren, welche in regelmäßigen Intervallen belüftet werden. Mikroorganismen auf dem Kunststoffkörper bilden einen biologischen Rasen, der die Abwasserinhaltsstoffe abbaut.
Aus der Belebung wird das Abwasser in einen Nachklärbereich geführt, in dem sich Schlamm absetzt. Der abgesetzte Schlamm wird über die Rücklaufvorrichtung in die Vorklärung geleitet. Das gereinigte Abwasser wird über ein Tauchrohr in ein Gewässer geleitet.
Der Tropfkörper besteht aus Betonfertigteilen mit drei oder vier einzelnen Kammern. Eine davon ist mit Füllmaterial, wie z. B. Lavaschlacke oder Kunststoffkörpern, gefüllt. Das vorgereinigte Abwasser wird über eine Verteilereinrichtung gleichmäßig auf das Füllmaterial verteilt. Anschließend wird das gereinigte Abwasser in einen Nachklärbereich geführt. Hier setzen sich noch vorhandene Schlammpartikel ab. Überschüssiger Schlamm wird in die Vorklärung zurückgepumpt. Über ein Tauchrohr aus der Nachklärung wird das gereinigte Abwasser in ein Gewässer eingeleitet.
Zu den naturnahen Nachreinigungsstufen gehören die Pflanzenkläranlage (bewachsene Bodenfilter) und der Abwasserteich.
Pflanzenkläranlagen (bewachsene Bodenfilter) bestehen aus einem mit ausgewählten Sumpfpflanzen (z. B. Schílf) bewachsenen sandig-kiesigen Bodenkörper. Der Bodenkörper wird mit einer wurzelfesten Folie gegenüber dem Untergrund abgedichtet. Das von Feststoffen befreite Abwasser wird über eine Vorrichtung zur Stoßbeschickung dem Bodenkörper zugeführt.
Man unterscheidet zwischen Anlagen mit vertikaler oder horizontaler Beschickung. Die Reinigung wird hauptsächlich durch im Boden angesiedelte Mikroorganismen erreicht. Beim Bau sind die Grundlagen der Dimensionierung und der Konstruktion aus dem ATV-DVWK-Arbeitsblatt A 262 zu berücksichtigen.
Bei der vertikalen Beschickung wird das Abwassser über Verteilerrohre geichmäßig auf die Oberfläche des Bodenkörpers verteilt. Der Bodenkörper wird von oben nach unten, vertikal, durchströmt.
Bei horizontal durchströmten Pfllanzenkläranlagen ist ein Einstaustutzen zur Wasserstandsregulierung im Beet zwingend erforderlich. Die Zulaufleitung in dem Kontrollschacht ist höher zu legen als die Ablaufleitung. So ist das Befüllen eines Probenahmebehälters unproblematisch.
Unbelüftete Abwasserteiche sind Anlagen, in denen das vorgeklärte Abwasser überwiegend durch freischwimmende und am Boden oder Böschungen angesiedelte Mikroorganismen gereinigt wird. Der Sauerstoffeintrag erfolgt durch natürlichen Lufteintrag über die Wasseroberfläche. Auf eine Bepflanzung um den Teich sollte deshalb verzichtet werden. Die erforderliche Wasserfläche beträgt 20 m² pro Einwohner, die Mindestgröße 120 m², bei einer Wassertiefe von mindestens 1,20 m.
Die Teiche sind mit einer 1 mm starken UV-beständigen und wurzelfesten Folie gegen den Untergrund abzudichten.