Weil die SPD-Fraktion im Ausschuss „weiteren Beratungsbedarf“ für sich reklamierte, ließen sich auch die anderen Fraktionen auf den Vertagungsantrag ein. SPD-Ratsherr Dr. Erich Tertilt hatte den erneuten Aufschub einer Entscheidung damit begründet, dass auf überörtlicher Ebene in Land und Bund weiterhin kontrovers über die Dichtheitsprüfung debattiert werde und eventuelle Gesetzesänderungen nicht auszuschließen seien.
Bislang allerdings hat der Landesgesetzgeber sich keinen Deut bewegt. Deshalb war Oliver Knaup als Leiter des Abwasserbetriebs auch der Meinung, dass es nun an der Zeit sei, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und auch in den ersten Stadtbezirken in Warendorf mit den Dichtheitsprüfungen zu beginnen.
Dagegen hatten sich massiv vor allem Bürger aus den Bezirken zur Wehr gesetzt, die als Erste ihre Nachweise zur Dichtheit der privaten Abwasserrohre vorlegen müssten. Dazu gehört Eberhard Witte, der in Warendorf eine Bürgerinitiative gegen die aus seiner Sicht „völlig überflüssige“ Dichtheitsprüfung gegründet hatte. Er will aus Düsseldorf Signale empfangen haben, nach denen in den Fraktionen des Landtags der Widerstand gegen das Gesetz in der bisherigen Form wachsen soll. Witte, der am Dienstag an der Sitzung des Betriebsausschusses als Zuhörer teilnahm, erwartet, dass das Gesetz über kurz oder lang gekippt und verändert wird.
Gerade aus diesem Grund hatte man in Warendorf auch die Satzungen, nach denen Bürger in bestimmten Stadtbezirken ab 2011 bereits ihre Dichtheitsnachweise hätten vorlegen müssen, ausgesetzt. Plan des Abwasserbetriebs ist es nun, diese Satzungsaufhebung wiederum aufzuheben, so dass die Pflicht zur teils sehr kostspieligen Kanaluntersuchung wieder greifen würde.
Sprecher der CDU-Fraktion hätten dem zustimmen können. weil sich die Gesetzeslage nicht geändert habe und die Stadt verpflichtet sei, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, sagte Markus Pletzing. Am Ende aber ließen sich alle mit Ausnahme einer Enthaltung (Hubert Grobecker, Die Grünen) auf den Vertagungsantrag der SPD ein.
In der Konsequenz heißt das, dass zurzeit noch kein Hauseigentümer die obligatorische Prüfung durchführen lassen muss. Die Schonfrist bleibt aber limitiert. Vielleicht nur bis zur nächsten Betriebsausschusssitzung.