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Diskussion im NRW-Landtag zur Dichtheitsprüfung Abwasser

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Veröffentlicht am: 20.06.2011
Die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben zwischenzeitlich einen gemeinsamen Antrag zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen (§ 61 a LWG NRW) auf den Weg gebracht, der Ende Juni 2011 im Landtag diskutiert werden soll.

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Es soll an der Pflicht zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen festgehalten werden. In 7 Punkten sollen Aussagen dazu gemacht werden, wie die gesetzliche Regleung zukünftig vollzogen werden soll. Diese vorgesehenen 7 Punkte sind:

1.  Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasseranlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen zeitgleich dann durchgeführt werden, wenn die Kommune eine entsprechende Überprüfung und Maßnahmen für den jeweiligen öffentlichen Kanal vorsieht. Die sich aus diesem abgestimmten Verfahren ergebenden Synergien sollen weiter genutzt werden können.

2.  Anforderungen an Form und Inhalt der Bescheinigung über die Durchführung einer Dichtheitsprüfung sind in einer landeseinheit-lichen Musterdichtheitsbescheinigung festzulegen. Eine einheitliche Form der Bescheinigung erleichtert die Handhabung durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die prüfenden Unternehmen sowie durch die zuständigen Behörden.

3.  Für Bürgerinnen und Bürger dürfen keine strengeren Maßstäbe gelten, als sie der öffentlichen Hand auferlegt werden. Grundsätzlich ist eine zeitgleiche Sanierung öffentlicher und privater Kanäle anzustreben. Daher sollte eine Entscheidungshilfe erstellt werden, auf deren Basis entschieden werden kann, wann eine Sanierung entbehrlich ist, so dass z. B. Bagatellschäden ausgenommen werden können.

4. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden sollte die Mustersatzung überarbeitet werden, insbesondere im Hinblick auf die Art der Dichtheitsprüfung. Im Hinblick auf die Alterstruktur pirvater Abwasserkanäle gilt es, die schonendste Art der Dichtheitsprüfung zu nutzen. Grundsätzlich stehen für die Prüfung bestender Leitungen für häusliches Abwasser alle Prüfmethoden zur Verfügung. Dies schließt neben der Druckprüfung und der TV-Inspektion auch die Wasserfüllstandsprüfung (einfache Dichtheitsprüfung) ein. Darüber hinaus wird die Einführung einer drucklosen Durchflussprüfung gefordert. Dem Eigentümer oder der Eigentümerin ist bei der Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle die Wahlfreiheit zwischen den zur Verfügung stehenden Prüfverfahren einzuräumen. Lediglich für Fremdwasserschwerpunktgebiete und in Wasserschutzgebieten sind Ausnahmen sinnvoll.

5.  Die Betroffenen müssen vor sog. Kanalhaien geschützt werden. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden soll sichergestellt werden, dass die Kommunen ihren gesetzlichen Beratungspflichten nachkommen und Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer bei der Frage nach Art und Notwendigkeit einer Sanierung unterstützen.

6.  Es ist sicherzustellen, dass die Förderleistungen aus der Abwasserabgabe (Investitionsprogramm Abwasser) für private Kanalsanierungen ab dem 01. Janurar 2012 nahtlos an die heute geltende Regelung, die Ende 2011 ausläuft, anschließen können. Darüber hinaus sind mit Hilfe geeigneter Programme der NRW.BANK weitere Fördermöglichkeiten für private Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer wie auch für die Sanierung kommunaler Liegenschaften aufzulegen.

7.  Durch geeignete Maßnahmen sollen die Betroffenen über die Dichtheitsprüfung informiert werden.

Darüber hinaus ist für den 06. Juli 2011 eine Landtags-Anhörung zum Thema Dichtheitsprüfung vorgesehen.

Quelle: Mitteilung des StGB NRW

 
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