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Änderung Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW

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Veröffentlicht am: 27.11.2020
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Durch die aktuelle Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser durch das Land NRW haben sich Neuerungen bei der Prüfung von Zustand und Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen ergeben.

So muss bei Grundstücken in Wasserschutzgebieten, auf denen nur häusliches Abwasser anfällt für bestehende Abwasserleitungen keine Prüfung von Zustand und Funktion mehr erfolgen. Diese Regelung bezieht sich nur auf bestehende Leitungen – neu erstellte Abwasserleitungen und/oder wesentliche Änderungen auf privaten Grundstücken bedürfen noch immer einer Zustands und Funktionsprüfung.

Auch die Regelungen für Gewerbetreibende haben sich geändert. Hier müssen innerhalb von Wasserschutzgebieten, Leitungen, die zur Fortleitung industriellem oder gewerblichem Abwasser dienen, bis zum 31.12.2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit geprüft werden und die Wiederholungsprüfung, vor der Abwasserbehandlungsanlage (z.B. Ölabscheider), in Form einer Dichtheitsprüfung steht nach 5 Jahren an - und die Prüfung hinter der Abwasserbehandlungsanlage, die durch eine Kamerabefahrung erfolgen kann, nach 10 Jahren.

Auch für Gewerbetreibende außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt, dass die Prüfung der privaten Abwasserleitung bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden muss, wenn diese zur Ableitung von Abwasser welches in Anhang der Abwasserverordnung aufgelistet ist dienen. Auch hier muss die Wiederholungsprüfung in Form einer Dichtheitsprüfung nach 5 Jahren vor der Abwasserbehandlungsanlage und hinter der Abwasserbehandlungsanlage nach 30 Jahren erfolgen.

Für Fragen und Unklarheiten zum Thema steht Ihnen Herr Schlingmann vom Abwasserbetrieb gerne zur Verfügung Tel. 02581 54 17 10 oder christian.schlingmann@aw-waf.de

 
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