11,22 Millionen Euro sind eine Menge Geld. Aber wir bewegen uns damit im gleichen Investitionsrahmen wie in den Jahren zuvor, und bei dem ABK handelt es sich erst einmal um geschätzte Kosten, erklärte Bücker. Bevor eine Maßnahme tatsächlich durchgeführt werde, müsse sie abermals berechnet und nach weiteren Alternativen gesucht werden. Die Stadt Warendorf hat erstmals im Jahr 1986 ein Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt und regelmäßig fortgeschrieben. Nun beriet der Betriebsausschuss über die fünfte Fortschreibung, die von 2012 bis 2017 gelten soll. In diesem Zeitraum sollen insbesondere Kanalausbaumaßnahmen, die sowohl baulich als auch hydraulisch begründet sind, durchgeführt werden. Allein für das Jahr 2012 seien sieben Projekte zur Kanalsanierung oder direkten Erneuerung geplant, vier davon sollen im Zuge von Straßenbauarbeiten durchgeführt werden.
Ein gutes Gefühl habe Gerhard Berlage (FWG) mit den aufgeführten Maßnahmen. Jedoch regte er im Betriebsausschuss an, für die Finanzierung der geplanten Projekte ein Vorratsdarlehen aufzunehmen. Schließlich ist der derzeitige Zinssatz der günstigste seit der Währungsreform. Baudirektor Oliver Knaup sah diesen Vorschlag zwar kritisch – Wir können nicht ahnen, wie sich der Zinssatz entwickelt, Festzinssätze sind wie der Blick in eine Glaskugel – dennoch versprach er, eine mögliche Proberechnung durchzuführen.
Einstimmig empfahl der Betriebsausschuss dem Rat, die fünfte Fortschreibung des ABK zu beschließen.
Entsprechend dem Landeswassergesetz für das Land NRW sind Gemeinden dazu verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallande Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen zu betreiben. Im Abstand von sechs Jahren haben die Gemeinden ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) zu erstellen. Dies gibt eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten. Bis 2017 sieht es Maßnahmen mit einer Investition von 11,22 Millionen Euro vor.