Zählerstandsmeldungen bis zum 15.01.2025 nicht vergessen
Zu Bedenken ist auch, dass Gartenwasserzähler, deren Eichfrist in 2024 (oder früher) abgelaufen ist, selbstständig ausgetauscht werden sollten, wenn weiterhin Abzüge für nicht dem Kanal zugeführtes Wasser bei der Schmutzwasserzusatzgebühr berücksichtigt werden sollen. Die Pflicht liegt hierbei bei den Bürger*innen selbst. Verbräuche von nicht mehr geeichten Zählern können nicht anerkannt werden.
Für die Zählerstandsmeldung sowie für Zähleranmeldungen und Zählerwechsel soll das Online Formular auf dieser Homepage genutzt werden. Bitte senden Sie keine Zählerstandsmeldungen persönlich an die Emailadressen der Mitarbeiter*innen, da bei Wechseln von Mitarbeitern*innen diese nicht zugestellt und berücksichtigt werden können. Hier finden Sie auch einen Flyer zum Thema mit weiteren Informationen.