Zugangsvoraussetzung auch im Abwasserbetrieb
Die städtischen Dienststellen bleiben grundsätzlich für den Publikumsverkehr geöffnet. Da die Kontrollen nicht in allen Dienstgebäuden im Eingangsbereich durchgeführt werden können, erfolgt die 3G-Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger i. d. R. am Arbeitsplatz der Beschäftigten. Zudem sind Kontrollen in den Wartebereichen möglich.
Voraussetzung für die Beratung bzw. Wahrnehmung von Dienstleistungen ist ein gültiger Impf-, Genesenen- oder Testnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Das negative Schnelltestergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Eine Übersicht der Schnellteststellen bietet das Geoportal der Kreisverwaltung. Dieses ist auf der Startseite der Stadt Warendorf verlinkt.
Besucherinnen und Besucher ohne erforderlichen 3G-Nachweis müssen des Hauses verwiesen werden.