Information zur reduzierten Mehrwert-/Umsatzsteuer
Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gelten reduzierte Mehrwert-/Umsatzsteuersätze von 16 % statt 19 % bzw. 5 % statt 6 %.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Abwasserbeseitigung um eine hoheitliche und damit mehrwertsteuer-/ umsatzsteuerfreie Aufgabe handelt. Sie zahlen auf die Abwassergebühr keine Mehrwert-/Umsatzsteuer.
Aus diesem Grund benötigt der Abwasserbetrieb keine Ablesung von (Garten-)Wasserzählern zum 30.06.2020.
Die Ablesung der Gartenwasserzähler wird immer zum 31.12. des Jahres benötigt. Die Meldung selbst muss bis spätestens 15.01. des Folgejahres erfolgen, damit die über den Gartenwasserzähler verbrauchte Menge Wasser bei der Ermittlung der Schmutzwasserzusatzgebühr gebührenmindernd berücksichtigt werden kann.
Anders verhält es sich beim Bezug von Frischwasser. Bezüglich des Umgangs mit der Mehrwert-/ Umsatzsteuersenkung für Frischwasser wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
Informationen zur Gartenbewässerung und weiteren Themen der Abwasserbeseitigung und -reinigung finden Sie auch unter Infomaterial.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns.