Dichtheitsprüfung - Funktionsprüfung von Abwasserleitungen auf privaten und gewerblichen Grundstücken
Datum 27.05.2015
Am 31.12.2015 endet die Frist zur Durchführung einer Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen für bestimmte Grundstücke (früher Dichtheitsprüfung).
Nachdem der vielumstrittene § 61 a Landeswassergesetz NRW in 2013 durch die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser ersetzt wurde, besteht die Pflicht zur Prüfung innerhalb einer Frist nur noch für bestimmte Grundstücke.