Biologische Nachreinigung
Die biologischen Nachreinigungsstufen werden unterschieden in technische Nachreinigungsstufen und naturnahe Nach-reinigungsstufen.
Zu den technischen Nachreinigungsstufen mit bauaufsichtlicher Zulassung zählen SBR-, Festbett-, Wirbel-Schwebebett-, Tropfkörper- und Belebungsanlage und die Membranfiltration.
Viele System können in bestehende Mehrkammergruben ohne größere Tiefbauarbeiten eingebaut werden.
Die SBR-Anlage ist eine Belebungsanlage. Das in der Vorklärung von Feststoffen befreite Abwasser wird in zeitlich definierten Zyklen der Belebung zugeführt. Mikroorganismen im Belebtschlamm bauen unter Zufuhr von Luft die Abwasserinhaltsstoffe ab. In einer Absetzphase, in der nicht mehr belüftet wird, setzt sich der Schlamm am Boden ab. An der Oberfläche bildet sich eine Klarwasserzone, die abgepumpt wird. Überschussschlamm aus der Belebung wird in die Vorklärung zurückgefördert.
Das Festbett wird bei einer handelsüblichen Dreikammergrube in die zweite Kammer eingebaut. Das Festbett besteht in der Regel aus gelochten Kunststoffröhren, welche in regelmäßigen Intervallen belüftet werden. Mikroorganismen auf dem Kunststoffkörper bilden einen biologischen Rasen, der die Abwasserinhaltsstoffe abbaut.
Aus der Belebung wird das Abwasser in einen Nachklärbereich geführt, in dem sich Schlamm absetzt. Der abgesetzte Schlamm wird über die Rücklaufvorrichtung in die Vorklärung geleitet. Das gereinigte Abwasser wird über ein Tauchrohr in ein Gewässer geleitet.
Der Tropfkörper besteht aus Betonfertigteilen mit drei oder vier einzelnen Kammern. Eine davon ist mit Füllmaterial, wie z. B. Lavaschlacke oder Kunststoffkörpern, gefüllt. Das vorgereinigte Abwasser wird über eine Verteilereinrichtung gleichmäßig auf das Füllmaterial verteilt. Anschließend wird das gereinigte Abwasser in einen Nachklärbereich geführt. Hier setzen sich noch vorhandene Schlammpartikel ab. Überschüssiger Schlamm wird in die Vorklärung zurückgepumpt. Über ein Tauchrohr aus der Nachklärung wird das gereinigte Abwasser in ein Gewässer eingeleitet.
Zu den naturnahen Nachreinigungsstufen gehören die Pflanzenkläranlage (bewachsene Bodenfilter) und der Abwasserteich.
Pflanzenkläranlagen (bewachsene Bodenfilter) bestehen aus einem mit ausgewählten Sumpfpflanzen (z. B. Schílf) bewachsenen sandig-kiesigen Bodenkörper. Der Bodenkörper wird mit einer wurzelfesten Folie gegenüber dem Untergrund abgedichtet. Das von Feststoffen befreite Abwasser wird über eine Vorrichtung zur Stoßbeschickung dem Bodenkörper zugeführt.
Man unterscheidet zwischen Anlagen mit vertikaler oder horizontaler Beschickung. Die Reinigung wird hauptsächlich durch im Boden angesiedelte Mikroorganismen erreicht. Beim Bau sind die Grundlagen der Dimensionierung und der Konstruktion aus dem ATV-DVWK-Arbeitsblatt A 262 zu berücksichtigen.
Bei der vertikalen Beschickung wird das Abwassser über Verteilerrohre geichmäßig auf die Oberfläche des Bodenkörpers verteilt. Der Bodenkörper wird von oben nach unten, vertikal, durchströmt.
Bei horizontal durchströmten Pfllanzenkläranlagen ist ein Einstaustutzen zur Wasserstandsregulierung im Beet zwingend erforderlich. Die Zulaufleitung in dem Kontrollschacht ist höher zu legen als die Ablaufleitung. So ist das Befüllen eines Probenahmebehälters unproblematisch.
Unbelüftete Abwasserteiche sind Anlagen, in denen das vorgeklärte Abwasser überwiegend durch freischwimmende und am Boden oder Böschungen angesiedelte Mikroorganismen gereinigt wird. Der Sauerstoffeintrag erfolgt durch natürlichen Lufteintrag über die Wasseroberfläche. Auf eine Bepflanzung um den Teich sollte deshalb verzichtet werden. Die erforderliche Wasserfläche beträgt 20 m² pro Einwohner, die Mindestgröße 120 m², bei einer Wassertiefe von mindestens 1,20 m.
Die Teiche sind mit einer 1 mm starken UV-beständigen und wurzelfesten Folie gegen den Untergrund abzudichten.