Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen
Der Betreiber einer Abwasserbehandlungsanlage ist verpflichtet, Zustand und Funktion zu kontrollieren. Nur eine einwandfrei arbeitende Anlage erbringt eine ausreichende Reinigungsleistung. Bei technischen Anlagen ist in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegt, in welchem Umfang und welchen Intervallen die Anlage zu warten ist.
Pflanzenkläranlagen und Abwasserteiche sind mindestens einmal jährlich zu warten. Die Wartung ist durch einen Fachkundigen durchzuführen, dabei sind sämtliche Anlagenteile auf Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren. Aus dem Ablauf der biologischen Nachreinigung (Kontrollschacht) ist eine Abwasserprobe zu entnehmen und auf den Parameter CSB (= Chemischer Sauerstoffbedarf) zu untersuchen.
Das Ergebnis einer Wartung ist in einem Protokoll zu dokumentieren. Eine Ausfertigung des Wartungsprotokolls, mit Angabe des ermittelten Ablaufwertes, ist der Unteren Wasserbehörde unaufgefordert zu übersenden.